Unser Tätigkeitsgebiet ist das Medizinrecht auf Seiten der Leistungserbringer; es erstreckt sich von der Übernahme einer Praxis und der Anbringung des Praxisschildes über die Gründung einer Berufsaus­übungsgemeinschaft bis zur Beendigung der Tätigkeit und deckt alle Fragen rund um die Berufsausübung ab, insbesondere Zulassung, Kauf – und Gesellschaftsrecht, vertragsärztliche Tätigkeit und Abrechnung sowie Haftungsrecht (wir vertreten keine Patienten) usw.


KV, KJP, EBM, ZA, BAG, WP, GOÄ, DRG, MVZ, VT und ähnliche Abkürzungen sowie Begriffe wie z.B. Bedarfsplanung, Job-Sharing, Filiale, Kauf- und Chefarztvertrag, Plausibilitätsprüfung gehören fest zu unserer Sprache.


Rechtsanwaltkanzlei in Mülheim an der Ruhr und Umgebung





 
 
E-Mail
Anruf